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Existenzgründerkredit

Der Staat ist stark daran interessiert, Menschen behilflich zu sein, die sich eine eigene Existenz aufbauen wollen. Aus diesem Grund gibt es auch ein Darlehn für Existenzgründer. Dazu sollte man wissen, dass hier ein Antrag bei der KfW Bank gestellt werden kann. Dies hat für die Hausbank den Vorteil, das sie bis zu 80 % von der Haftung freigestellt wird. Für den Existenzgründer gestalten sich die Bearbeitungsgebühren völlig anders. Durch das Risiko, welches diese Bank auf sich nimmt, fallen neben der einmaligen Bearbeitungsgebühr, jährlich ein Betrag an. Dieser ist in einer Summe an die KfW Bank zu entrichten. Der Betrag richtet sich nach der Höhe des Kredites. Ist man bestrebt einen Kredit für Existenzgründer aufzunehmen, ist es auch, wichtig einen Eigenanteil an der Finanzierung zu leisten. Ein Teil davon kann in der Eigenleistung, beim Umbau oder beim Renovieren, bestehen. Gut ist es, wenn jemand aus dem Bereich ALG II diesen Plan hat, das Jobcenter um eine finanzielle Unterstützung zu bitten. Es stehen dafür Gelder zur Verfügung. Ein Recht auf Zuschuss besteht jedoch nicht. Das ist eine Ermessensfrage. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Tätigkeit oder den Vorbereitungsarbeiten gestellt wird. Der ausgearbeitete Businessplan muss also der KfW Bank vorliegen. Die Hausbank benötigt ein Exemplar und auch das Jobcenter.

http://www.kredit-und-finanzen.de/kredite/kredit-fuer-selbstaendige.html

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