Posted by admin on Februar 7, 2011 at 04:25
Wenn man einen Schaden verursacht hat, muss man ihn auch ersetzen, denkt man. Dem ist aber nicht immer so. In der Sprache der Versicherungsanbieter und der Rechtssprechung gibt es eine Deliktfähigkeit genauso, wie eine Deliktunfähigkeit oder beschränkte Deliktfähigkeit. Verständlich ausgedrückt bedeutet das, dass nicht jeder für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn er scheinbar für den verursachten Schaden verantwortlich ist. Die verschiedenen Einstufungen gelten in der deutschen Rechtssprechung genauso, wie bei der Frage darum, ob eine Privathaftpflichtversicherung die Ansprüche eines Dritten ersetzen muss. Deliktunfähig sind demnach alle Personen eines Haushalts, die das siebente Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Geistig Behinderte oder Bewusstlose können ebenso wenig für einen Schaden haftbar gemacht werden, auch wenn sie in, zum Beispiel, einer Familien-Privathaftpflicht erfasst sind. Taubstumme oder Personen, die älter als sieben Jahre sind, das achtzehnte Lebensjahr jedoch noch nicht erreicht haben, können nur beschränkt für einen Schaden haftbar gemacht werden. Im Einzelfall hängt das ganz von der Art ab, wie der Schaden verursacht wurde. Für alle Volljährigen und geistig Gesunden Menschen gilt dagegen, dass sie in jedem Fall Delikt- und Geschäftsfähig sind!
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Posted by admin on Februar 3, 2011 at 04:41
Der B-Tarif oder Beamtentarif gilt für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Er ist etwas preiswerter, als der normale Tarif. Zusätzlich gibt es noch Vergünstigungen für Mitarbeiter, die in einer gemeinnützigen Einrichtung angestellt sind. Gemeinnützig heißt, dass der Arbeitgeber für das Allgemeinwohl sorgt und die Firma nicht auf Profit ausgerichtet ist. Das findet man häufig im sozialen Bereich. Der Arbeitgeber wird vom zuständigen Finanzamt alle zwei Jahre eingestuft. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, dann bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung wird dann vom Arbeitnehmer bei dem Versicherungsanbieter eingereicht. Der Versicherungsgeber lässt sich in regelmäßigen Abständen die Bescheinigung in Kopie vorlegen. Die Vergünstigung gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer als Rentner aus der Firma ausgeschieden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob er Altersrentner, Rentner wegen Erwerbsminderung oder Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit. Wichtig ist nur die Tatsache, dass er bis zu diesem Zeitpunkt in der begünstigten Berufsgruppe gearbeitet hat. Wenn der Arbeitnehmer aber aus dem Betrieb ausscheidet, dann muss er das sofort der Versicherung mitteilen. Ansonsten verfällt der Schadenersatzanspruch und zusätzlich ist eine Strafe in zweifacher Höhe des Jahresbeitrags fällig.
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